Errichtung einer zweiten Notarstelle in Telfs
· V · BGBl. II Nr. 383/2004 · in Kraft seit 2004-10-07
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine zweite Notarstelle in Telfs und bildet die dauerhaft notwendige Rechtsgrundlage für dieses Notariat. Die Stelle ist seit August 2005 in Betrieb. Eine Aufhebung würde die Rechtsgrundlage für das Amt beseitigen, ohne einen Freiheitsgewinn zu bewirken.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Telfs StF: BGBl. II Nr. 383/2004 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20003647 NOR30003965
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2005 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Telfs errichtet. 27.10.2017 20003647 NOR40056603
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz