Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am Ziller
· V · BGBl. II Nr. 382/2004 · in Kraft seit 2004-10-07
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine zweite Notarstelle in Zell am Ziller und ist die dauerhafte rechtliche Grundlage für dieses Notariat. Da Notariate staatlich delegierte Beurkundungsaufgaben ausüben, ist eine gesetzliche Grundlage für jede Stelle zwingend notwendig. Eine Aufhebung würde dem bestehenden Notariat seine Rechtsgrundlage entziehen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am Ziller StF: BGBl. II Nr. 382/2004 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20003646 NOR30003964
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2005 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Zell am Ziller errichtet. 27.10.2017 20003646 NOR40056602
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz