Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Nachhaltiges Energiemanagement (MSc)“ der Donau-Universität Krems
· V · BGBl. II Nr. 380/2004 · in Kraft seit 2004-11-01
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 2004 legte auf Basis des alten Sondergesetzes für die Donau-Universität Krems fest, welcher akademische Grad im Lehrgang 'Nachhaltiges Energiemanagement (MSc)' zu verleihen ist. Die österreichische Hochschulrechtsreform hat Universitäten und Hochschulen das allgemeine Recht gegeben, ihre Studienabschlüsse und akademischen Grade selbst festzulegen. Die Verordnung ist durch das allgemeine Hochschulrecht überholt und hat keine eigenständige operative Funktion mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Nachhaltiges Energiemanagement (MSc)“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November 2004 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz