Deregulierung, aber richtig

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Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 113/2004 · in Kraft seit 2004-03-09

79/04 Kultur- und Denkmalschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zweite Haager Protokoll schützt Kulturgut in bewaffneten Konflikten. Es dient legitimen humanitär-völkerrechtlichen Zwecken.

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