Deregulierung, aber richtig

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Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 111/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag mit Tschechien ueber Aenderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze; grenzfestlegendes Abkommen mit dauerhafter voelkerrechtlicher Bedeutung. Bleibt erhalten.

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