Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen (Vereinigtes Königreich)

· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. III Nr. 107/2004 · in Kraft seit 2004-02-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Vereinbarung erstreckt das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen auf britische Kronbesitzungen wie Guernsey und schafft damit die Rechtsgrundlage für gegenseitige Unterstützung bei Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Übereinkommen des Europarats bleibt unabhängig vom Brexit gültig, da das Vereinigte Königreich Mitglied des Europarates ist. Gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen dient dem legitimen Ziel der Verbrechensbekämpfung.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Der Generalsekretär des Europarates hat den Empfang der Note des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten am 15. Dezember 2003 bestätigt; die Vereinbarung ist gemäß ihren Bestimmungen am 1. Februar 2004 in Kraft getreten.

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) Vereinigtes Königreich Ständige Vertretung beim Europarat 26. September 2002 Hr. Walter Schwimmer Generalsekretär Europarat Sehr geehrter Herr Generalsekretär, Ich habe die Ehre, mich auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen1 (“Übereinkommen”), angenommen in Straßburg am 20. April 1959, zu beziehen und vorzuschlagen, dass in Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 5 des Übereinkommens der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf die Ballei Guernsey, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, ausgedehnt wird (diese Ausdehnung würde sich nicht auf das Zusatzprotokoll von 1978 beziehen). Zwecks Einhaltung der Vorschriften des Artikels 25 Absatz 5 ersuche ich Sie, diese Note allen anderen Vertragsparteien mit dem Verständnis weiterzuleiten, dass, wenn nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Weiterleitung mit einer Note ein Einspruch erhoben wird, eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 25 Absatz 5 zwischen dem Vereinigten Königreich und den anderen Vertragsstaaten als geschlossen gilt. Für die Zwecke des Kapitels V des Übereinkommens ist die Justizbehörde für die Ballei Guernsey: Adresse: HM Genera

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz