FWF-Stimmgewichtungsverordnung
· V · BGBl. II Nr. 370/2004 · in Kraft seit 2004-10-01
72/15 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt die Stimmgewichtung der Universitäten in der FWF-Delegiertenversammlung fest und hat daher laufende operative Bedeutung. Seit 2004 hat sich die österreichische Hochschullandschaft jedoch erheblich verändert: neue Universitäten wurden gegründet, andere zusammengelegt. Die konkreten Stimmzahlen aus 2004 entsprechen nicht mehr der heutigen Hochschulstruktur und müssen aktualisiert werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Anzahl der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten in der Delegiertenversammlung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung beträgt für
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Okober 2004 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz