Deregulierung, aber richtig

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FWF-Stimmgewichtungsverordnung

· V · BGBl. II Nr. 370/2004 · in Kraft seit 2004-10-01

72/15 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt die Stimmgewichtung der Universitäten in der FWF-Delegiertenversammlung fest und hat daher laufende operative Bedeutung. Seit 2004 hat sich die österreichische Hochschullandschaft jedoch erheblich verändert: neue Universitäten wurden gegründet, andere zusammengelegt. Die konkreten Stimmzahlen aus 2004 entsprechen nicht mehr der heutigen Hochschulstruktur und müssen aktualisiert werden.

Kategorien

Reine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Anzahl der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten in der Delegiertenversammlung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung beträgt für

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Okober 2004 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz