Warschauer Abkommen – Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 161/1971 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 88/2000 · in Kraft seit 1971-06-24
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll ändert das Warschauer Abkommen von 1929 über die Haftung im internationalen Luftverkehr. Dieses System wurde durch das Montrealer Übereinkommen von 1999 (im selben Rechtsbestand) abgelöst.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz