AGES – Übertragungsverordnung 2004
· V · BGBl. II Nr. 356/2004 · in Kraft seit 2004-04-01
82/05 Lebensmittelrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung überträgt der AGES die praktische Lehrbetreuung (Milchverarbeitung, Lebensmitteltechnik) an der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Francisco Josephinum. Das ist eine verwaltungsinterne Aufgabenzuweisung, die eine bestehende Bundesschule bei der Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkräfte unterstützt. Eine Einschränkung bürgerlicher Freiheiten ist damit nicht verbunden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Zur Erreichung der in § 8 Abs. 3 Z 6 GESG genannten Aufgaben werden der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (im Folgenden: AGES) die Durchführung des Lehrbetriebs gemäß den §§ 2 und 3 für Schüler der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Francisco Josephinum Wieselburg als weitere Aufgabe übertragen. 31.10.2017 20003568 NOR40055645
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Zur Erfüllung der in § 1 angeführten Aufgaben hat die AGES betreffend die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, insbesondere von Milch, geeignete Sachmittel sowie geeignetes Personal (ausgenommen solchen Personals, für das spezifische Ausbildungserfordernisse erforderlich sind) zur Erbringung von Tätigkeiten in folgenden Gegenständen zu stellen: Bearbeitung 31.10.2017 20003568 NOR40055646
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz