Satzung der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 243/1959 · in Kraft seit 1959-07-27
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Satzung errichtet die Gesellschaft EUROCHEMIC zur chemischen Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe. Diese Organisation wurde längst aufgelöst; die Satzung ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosEntbehrliche Staatsstelle
KI-Analyse · 2026-07-20 · 39 §§ im Datensatz