Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 269/1971 · in Kraft seit 1971-07-03

99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vorschriften über die Ständige Internationale Kommission dienen der gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und ist weiterhin in Kraft.

Kategorien

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission BGBl. Nr. 269/1971 03.07.1971 VORSCHRIFTEN ÜBER DIE STÄNDIGE INTERNATIONALE KOMMISSION StF: BGBl. Nr. 269/1971 (NR: GP XII RV 113 AB 320 S. 35. BR: S. 299.) (Anm.: siehe Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen)

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz