Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 269/1971 · in Kraft seit 1971-07-03

99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vorschriften über die Ständige Internationale Kommission dienen der gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und ist weiterhin in Kraft.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission BGBl. Nr. 269/1971 03.07.1971 VORSCHRIFTEN ÜBER DIE STÄNDIGE INTERNATIONALE KOMMISSION StF: BGBl. Nr. 269/1971 (NR: GP XII RV 113 AB 320 S. 35. BR: S. 299.) (Anm.: siehe Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen)

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz