Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 100/2004 · in Kraft seit 2004-08-05
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Gesetz ermächtigte den Finanzminister 2004, konkrete Liegenschaften rund um den Flughafen Graz (Kalsdorf, Lebern, Bierbaum, Thalerhof) an die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft zu verkaufen. Diese einmalige Veräußerung ist seit über zwei Jahrzehnten abgewickelt; das Gesetz hat keine weitergehende Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, an die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft mbH unbewegliches Bundesvermögen
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz