Errichtung einer Notarstelle in Ansfelden
· V · BGBl. II Nr. 348/2004 · in Kraft seit 2004-09-09
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine Notarstelle in Ansfelden und bildet die dauerhafte rechtliche Grundlage für dieses Notariat. Notariate erfüllen staatlich übertragene Beurkundungsaufgaben und benötigen eine gesetzliche Grundlage für jede einzelne Stelle. Eine Aufhebung würde dem Notariat seine Rechtsgrundlage entziehen, ohne einen Freiheitsgewinn zu bewirken.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Ansfelden StF: BGBl. II Nr. 348/2004 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20003535 NOR30003848
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ansfelden errichtet. 31.10.2017 20003535 NOR40055051
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz