Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung "Durchführungsrundschreiben" des BM für öffentliche Leistung und Sport

· K · BGBl. II Nr. 334/2004 · in Kraft seit 2004-08-19

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass der Verfassungsgerichtshof ein Durchführungsrundschreiben des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport zur Besoldung von im Ausland tätigen Beamten als gesetzwidrig aufgehoben hat. Dieser Vorgang ist abgeschlossen; das Rundschreiben ist nicht mehr anzuwenden. Die Kundmachung selbst hat keine eigenständige normative Wirkung und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2004, V 8/04-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 9. August 2004, das "Durchführungsrundschreiben" ("generelle Zustimmungen und Richtlinien") des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25. September 2000, Z 924.470/11-II/B/4/2000, "Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß § 21 GG 1956", als gesetzwidrig aufgehoben. (2) Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz