Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 75/2004 · in Kraft seit 1993-05-01

49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag begründet das in Wien ansässige ICMPD, eine weiterhin aktive internationale Organisation der Migrationspolitik. Er dient legitimer zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und beschränkt keine inländische Freiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Art. 1 Vertragszweck Die vergangenen Jahre waren geprägt durch eine zunehmend asylorientierte Süd-Nord-Wanderung, die in letzter Zeit durch eine Ost-West-Wanderung verstärkt wurde. Obwohl absolut notwendig, genügen nationale Massnahmen zur Einwanderungskontrolle allein nicht, um Ausmass und Zusammensetzung der Einwanderungsströme auf einem den Wünschen der Parteien entsprechenden Niveau zu halten. Deshalb ist der Erarbeitung langfristiger Strategien, welche das Migrationsproblem bewältigen sollen, sowie ihrer Umsetzung Priorität einzuräumen. Die Langfriststrategien zielen auf die Früherkennung, die Ursachenbekämpfung, die Harmonisierung der Aufnahmepraxis und die Koordination zwischen Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik. Ziel des Vertrages ist es, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Wanderungspolitik sowie die Migrationsforschung zu fördern.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz