Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in Hall in Tirol

· V · BGBl. II Nr. 278/2004 · in Kraft seit 2004-07-10

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet auf Grundlage der Notariatsordnung eine konkrete Notarstelle in Hall in Tirol und bildet die dauerhafte rechtliche Grundlage für die Existenz dieses Amtes. Notariate üben staatlich übertragene Beurkundungsfunktionen aus, die eine gesetzliche Grundlage erfordern. Die Aufhebung würde dem bestehenden Notariat seine Rechtsgrundlage entziehen, ohne einen Freiheitsgewinn zu bewirken.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Hall in Tirol StF: BGBl. II Nr. 278/2004 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20003466 NOR30003773

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet. 27.10.2017 20003466 NOR40054063

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz