Deregulierung, aber richtig

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Rechtsstellung von Eingreiftruppen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 67/2004 · in Kraft seit 2003-12-23

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen regelt die Rechtsstellung der Truppen der VN-Eingreifbrigade SHIRBRIG bei Friedenseinsätzen. Diese Brigade wurde 2009 aufgelöst; das Abkommen ist damit weitgehend gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

StF: BGBl. III Nr. 67/2004 (NR: GP XXII RV 73 AB 155 S. 28. BR: AB 6835 S. 700.) Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärung der Republik Argentinien wird genehmigt. Die Republik Argentinien betrachtet das SHIRBRIG SOFA als eigenständiges und unabhängiges Rechtsinstrument. Daher gibt die Republik Argentinien folgende Erklärung ab: Die Republik Argentinien hat nicht ihre Zustimmung erteilt, durch die Normen der Organisation des Nordatlantikvertrags oder ihres Übereinkommens über die Rechtsstellung ihrer Truppen (SOFA), oder durch die Partnerschaft für den Frieden oder ihr Übereinkommen über die Rechtsstellung ihrer Truppen oder andere diesbezügliche Bestimmungen, mit der Ausnahme des SHIRBRIG Übereinkommens über die Rechtsstellung der Truppen, gebunden zu sein. Daher sind Hinweise in diesem Übereinkommen auf die Organisation des Nordatlantikvertrags oder die Partnerschaft für den Frieden nicht so zu interpretieren, dass sie diesen Institutionen irgendwelche Befugnisse oder Zuständigkeiten zuweisen. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Oktober 2003 bei der

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Begriffsbestimmungen 1. In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck: (a) “SHIRBRIG” bezeichnet “die Multinationale Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen”, die eine bereits formierte (nicht stehende) multinationale Brigade in hoher Bereitschaft ist, zusammengesetzt aus Beiträgen zum „United Nations Stand-by Arrangements System”, dem in Übereinstimmung mit den nationalen Entscheidungen angeboten werden kann, friedenserhaltende Missionen im Auftrag der Vereinten Nationen durchzuführen, (b) “Planungselement” bezeichnet jenes multinationale Element, das einen ständigen Bestandteil des SHIRBRIG Stabes bildet und das zur Unterstützung der Brigade bei der Ausübung einsatzvorbereitender Aufgaben errichtet wurde und das dann beim Einsatz den Kern des eingesetzten SHIRBRIG Stabes bildet, (c) “SHIRBRIG Tätigkeiten” umfassen zusätzlich zu den täglichen Tätigkeiten des Planungselementes alle einsatzvorbereitenden Tätigkeiten, wie Konferenzen, Treffen, Ausbildungen und Übungen.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz