Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 20/2004 · in Kraft seit 2004-05-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Akte regelt die Bedingungen des EU-Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten 2004 und ist Grundlage ihrer Mitgliedschaft. Sie ist geltendes Primärrecht und nicht disponibel.
Kategorien
EU-vorgegeben
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
ARTIKEL 2 Ab dem Tag des Beitritts sind die ursprünglichen Verträge und die vor dem Beitritt erlassenen Rechtsakte der Organe und der Europäischen Zentralbank für die neuen Mitgliedstaaten verbindlich und gelten in diesen Staaten nach Maßgabe der genannten Verträge und dieser Akte.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 92 §§ im Datensatz