Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 20/2004 · in Kraft seit 2004-05-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Beitrittsakte 2003 (Erweiterung 2004) – Primärrecht

Begründung

Die Akte regelt die Bedingungen des EU-Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten 2004 und ist Grundlage ihrer Mitgliedschaft. Sie ist geltendes Primärrecht und nicht disponibel.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

ARTIKEL 2 Ab dem Tag des Beitritts sind die ursprünglichen Verträge und die vor dem Beitritt erlassenen Rechtsakte der Organe und der Europäischen Zentralbank für die neuen Mitgliedstaaten verbindlich und gelten in diesen Staaten nach Maßgabe der genannten Verträge und dieser Akte.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 92 §§ im Datensatz