Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlussstelle Kottingbrunn im Bereich der Marktgemeinde Kottingbrunn
· V · BGBl. II Nr. 226/2004 · in Kraft seit 2004-06-04
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt den genauen Streckenverlauf der Anschlussstelle Kottingbrunn der A 2 Süd Autobahn und bildet die dauerhaft notwendige Rechtsgrundlage für das bestehende Straßenbauwerk. Ohne diese Festlegung fehlt dem Bundesstraßensegment seine formale gesetzliche Grundlage; die Verordnung sollte so lange bestehen bleiben, wie die Infrastruktur betrieben wird.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlussstelle Kottingbrunn der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Kottingbrunn wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 26,802 und km 27,727 der A 2 Süd Autobahn und stellt über ihre Rampen die Verbindung zur Niederösterreichischen Landesstraße 151 her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kottingbrunn aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Planzeichen A2/85-01 im Maßstab 1:1000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes. Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. 312.502/8-II/ST3-04, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technolog
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz