Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (usprünglich B 301 Wiener Südrand Straße) – Anschlussstelle „Laxenburgerstraße“

· V · BGBl. II Nr. 225/2004 · in Kraft seit 2004-06-04

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Verordnung bestimmt den genauen Streckenverlauf der Anschlussstelle Laxenburgerstraße der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße und bildet die dauerhaft notwendige Rechtsgrundlage für das bestehende Straßenbauwerk. Ohne diese Festlegung fehlt dem Bundesstraßensegment seine formale gesetzliche Grundlage; die Verordnung sollte so lange bestehen bleiben, wie die Infrastruktur betrieben wird.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Anschlussstelle “Laxenburgerstraße” der S 1 Wiener Außenringschnellstraße wird wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 2,956 und km 3,587 der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße). Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (“210155/00.444/0-301/00000/S1B” im Maßstab 1:1000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 312.301/49-III/A/2/01 genehmigten Einreichprojektes 2001. Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. 312.401/13-II/ST3/03, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18, Bezirksvorstehungen

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz