Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Jemen)

· Vertrag – Jemen · BGBl. III Nr. 44/2004 · in Kraft seit 2004-07-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Investitionsschutzabkommen mit Jemen schützt österreichische Investoren im Ausland. Legitimer außenwirtschaftlicher Schutz ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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