Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)

· Vertrag – Georgien · BGBl. III Nr. 45/2004 · in Kraft seit 2004-03-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Investitionsschutzabkommen mit dem Nicht-EU-Staat Georgien; schuetzt oesterreichische Investoren vor Enteignung und dient legitimer Aussenwirtschaftspolitik.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 5 — ARTIKEL 5 ↗ RIS

ARTIKEL 5 Enteignung und Entschädigung

KI-Analyse · 2026-07-20 · 28 §§ im Datensatz