Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)
· Vertrag – Georgien · BGBl. III Nr. 45/2004 · in Kraft seit 2004-03-01
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Investitionsschutzabkommen mit dem Nicht-EU-Staat Georgien; schuetzt oesterreichische Investoren vor Enteignung und dient legitimer Aussenwirtschaftspolitik.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 5 — ARTIKEL 5 ↗ RIS
ARTIKEL 5 Enteignung und Entschädigung
KI-Analyse · 2026-07-20 · 28 §§ im Datensatz