Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 43/2004 · in Kraft seit 2004-05-01
59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit Tschechien ueber Zusammenarbeit im Tourismus; benignes Kooperationsinstrument ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung. Bleibt erhalten.
Kategorien
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