Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 43/2004 · in Kraft seit 2004-05-01

59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen mit Tschechien ueber Zusammenarbeit im Tourismus; benignes Kooperationsinstrument ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung. Bleibt erhalten.

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