Deregulierung, aber richtig

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Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 39/2004 · in Kraft seit 2004-05-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung errichtet gemeinsame Grenzabfertigungsstellen. Seit Slowenien im Schengen-Raum ist, gibt es an dieser Grenze keine Grenzabfertigung mehr; die Regelung ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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