Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Unterlaa
· V · BGBl. II Nr. 215/2004 · in Kraft seit 2004-06-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hob den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Unterlaa mit 1. Juni 2004 auf – eine einmalige, sofort vollzogene Maßnahme. Der Gefährdungsbereich existiert seither nicht mehr, sodass die Verordnung keinerlei operative Wirkung mehr hat. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Unterlaa wird aufgehoben.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2004 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz