Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Unterlaa

· V · BGBl. II Nr. 215/2004 · in Kraft seit 2004-06-01

43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hob den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Unterlaa mit 1. Juni 2004 auf – eine einmalige, sofort vollzogene Maßnahme. Der Gefährdungsbereich existiert seither nicht mehr, sodass die Verordnung keinerlei operative Wirkung mehr hat. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Unterlaa wird aufgehoben.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2004 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz