Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung § 17 der V des Landeshauptmannes von Steiermark

· K · BGBl. II Nr. 212/2004 · in Kraft seit 2004-05-14

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert die Aufhebung von § 17 einer steiermärkischen Betriebsordnung für nichtlinienmäßigen Personenverkehr durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2004. Die betroffene Bestimmung ist seit über 20 Jahren aufgehoben; die Kundmachung hat keine eigenständige normative Wirkung mehr und ist ein historisches Dokument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Februar 2004, V 64/03-10, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugestellt am 11. März 2004, ausgesprochen, dass § 17 der „Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. November 2002, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Steiermärkische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 - Stmk. BO 2002)“ als gesetzwidrig aufgehoben wird.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz