VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind, gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 211/2004 · in Kraft seit 2004-05-14
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung dokumentiert, dass der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung über vereinfachte Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren aus 1994 für einen Zeitraum ab 1997 als gesetzwidrig erklärt hat. Die betroffene Verordnung ist längst aufgehoben und durch neueres Betriebsanlagenrecht ersetzt worden; die Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 2004, G 124/03, V 86/03-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 19. April 2004, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind, BGBl. Nr. 850/1994 idF BGBl. II Nr. 19/1999, vom 1. Juli 1997, dem Tag des In-Kraft-Tretens des Art. I Z 18.1. im 2. Abschnitt des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/1997, bis zum Wieder-in-Kraft-Treten des § 359b Abs. 1 Z 2 GewO 1994 idF der Wiederverlautbarung BGBl. Nr. 194/1994 gesetzwidrig war. 16.02.2023 20003349 NOR40052094
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz