Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
· V · BGBl. II Nr. 187/2004 · in Kraft seit 2004-05-04
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine zweite Notarstelle in Mattighofen mit Wirksamkeit ab Oktober 2004 und bildet die dauerhaft notwendige Rechtsgrundlage für diese Notarstelle. Die Notarstelle besteht seit über 20 Jahren und wird von Rechtssuchenden genutzt; eine Aufhebung würde die formale Rechtsgrundlage entziehen. Die Frage, ob das staatlich regulierte Notariatssystem an sich reformiert werden sollte, betrifft die übergeordnete Notariatsordnung, nicht diese Verordnung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattighofen errichtet. 31.10.2017 20003331 NOR40051871
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz