Deregulierung, aber richtig

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Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)

· Vertrag – Lettland · BGBl. III Nr. 19/2004 · in Kraft seit 2004-04-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die zwischenstaatliche polizeiliche Zusammenarbeit zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung dient einem legitimen Sicherheitszweck und schränkt weder individuelle noch wirtschaftliche Freiheiten ein.

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