Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)
· Vertrag – Lettland · BGBl. III Nr. 19/2004 · in Kraft seit 2004-04-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die zwischenstaatliche polizeiliche Zusammenarbeit zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung dient einem legitimen Sicherheitszweck und schränkt weder individuelle noch wirtschaftliche Freiheiten ein.
Kategorien
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