Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 192/1981 · in Kraft seit 2020-07-11
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll passt die Haftungsregeln des internationalen Straßengüterverkehrs (CMR) an und dient dem grenzüberschreitenden Warenverkehr. Es beschränkt keine inländische Freiheit und bleibt praktisch bedeutsam.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS
Artikel 2 Artikel 23 des Übereinkommens wird wie folgt geändert: (1) Absatz 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.) (2) Am Schluß dieses Artikels werden die folgenden Absätze 7, 8 und 9 hinzugefügt: (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
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