Deregulierung, aber richtig

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Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 192/1981 · in Kraft seit 2020-07-11

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll passt die Haftungsregeln des internationalen Straßengüterverkehrs (CMR) an und dient dem grenzüberschreitenden Warenverkehr. Es beschränkt keine inländische Freiheit und bleibt praktisch bedeutsam.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS

Artikel 2 Artikel 23 des Übereinkommens wird wie folgt geändert: (1) Absatz 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.) (2) Am Schluß dieses Artikels werden die folgenden Absätze 7, 8 und 9 hinzugefügt: (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)

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