Name der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in chinesischer Sprache
· K · BGBl. II Nr. 155/2004 · in Kraft seit 2004-04-06
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt den chinesischsprachigen Namen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) vor Markenregistrierung in Österreich. Sie setzt internationale Verpflichtungen aus den Statuten internationaler Finanzinstitutionen um und hat dauerhaft-konstitutive Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in chinesischer Sprache, welcher im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz