Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung und Emblem - United Nations Population Fund (UNFPA)

· K · BGBl. II Nr. 154/2004 · in Kraft seit 2004-04-06

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung schützt Namen, Abkürzung und Emblem des UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) vor Markenregistrierung in Österreich. Sie setzt eine internationale Verpflichtung aus der UN-Mitgliedschaft um und hat dauerhaft-konstitutive Wirkung. Eine Aufhebung würde gegen internationale Abkommen verstoßen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des United Nations Population Fund (UNFPA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz