Deregulierung, aber richtig

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Emblem der „GALILEO satellites and services for positioning and radio – navigation“

· K · BGBl. II Nr. 152/2004 · in Kraft seit 2004-04-06

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Schutz des EU-Satellitensystems GALILEO als EU-institutionelles Symbol auf Grundlage von EU-Recht und dem Markenschutzgesetz.

Begründung

Diese Kundmachung schützt das Emblem des EU-Satellitensystems GALILEO vor Markenregistrierung in Österreich. Der Schutz ist durch EU-institutionelle Verpflichtungen begründet und hat dauerhaft-konstitutive Wirkung. Eine Aufhebung würde EU-rechtliche Schutzverpflichtungen verletzen.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem der „GALILEO satellites and services for positioning and radio – navigation“, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz