Deregulierung, aber richtig

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Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 141/2004 · in Kraft seit 2004-03-31

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat 2004 den 4. und 5. Nachtrag zur vierten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch liegt inzwischen in der elften Ausgabe vor; die vierte Ausgabe und alle ihre Nachträge sind längst überholt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die deutschsprachige Fassung des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. 28.09.2017 20003251 NOR40050832

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt. 28.09.2017 20003251 NOR40050833

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz