Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

· Vertrag – Deutschland · BGBl. III Nr. 6/2004 · in Kraft seit 2003-12-12

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen ueber Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich mit Deutschland (2004); erleichtert die Anerkennung von Studien und erweitert damit Freiheiten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die Notifikationen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. September 2003 bzw. 10. Dezember 2003 vorgenommen. Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 somit am 12. Dezember 2003 in Kraft getreten. im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten, in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften und den Austausch im Hochschulbereich zu fördern, in dem Wunsche, den Studierenden in beiden Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern, im Bewusstsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten - haben hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Zwecke der Fortführung von Studien oder weiterer Studien im Hochschulbereich und hinsichtlich der Führung von Hochschulgraden und akademischen Graden Folgendes vereinbart:

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