Deregulierung, aber richtig

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Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen

· Vertrag – Ständiges Sekretariat · BGBl. III Nr. 5/2004 · in Kraft seit 2004-04-01

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den Amtssitz des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention in Österreich. Es ist ein übliches Amtssitzabkommen und schränkt keine inländische Freiheit ein.

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