Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen
· Vertrag – Ständiges Sekretariat · BGBl. III Nr. 5/2004 · in Kraft seit 2004-04-01
19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den Amtssitz des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention in Österreich. Es ist ein übliches Amtssitzabkommen und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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