Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001
· V · BGBl. II Nr. 118/2004 · in Kraft seit 2004-03-11
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung setzt die gesonderte Pauschalvergütung für Verfahrenshilfe-Rechtsanwälte in überdurchschnittlich langen Verfahren speziell für das Jahr 2001 fest. Diese jahresspezifische Zahlung für 2001 wurde längst abgewickelt; die Verordnung ist vollständig gegenstandslos und hat keine fortbestehende normative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2001 mit insgesamt 1 295 054,44 € festgesetzt. 20.11.2019 20003241 NOR40050732
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz