Deregulierung, aber richtig

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Tiermehl-Gesetz-Anpassungsverordnung 2002

· V · BGBl. II Nr. 235/2002 · in Kraft seit 2002-04-01

86/01 Veterinärrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte gilt seit 4. März 2011 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und hat die nationalen Tiermehlregelungen weitgehend ersetzt. Ausgangspunkt war Beschluss 2002/248/EG (CELEX 302D0248).

Begründung

Diese Verordnung ergänzt das österreichische Tiermehl-Gesetz, das im Zuge der BSE-Krise erlassen wurde. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte gilt seit 2011 unmittelbar in ganz Österreich und hat die nationalen Regelungen weitgehend ersetzt. Eine eigenständige österreichische Ergänzungsverordnung zu einem überwiegend durch EU-Recht abgedeckten Bereich ist damit überflüssig.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Ergänzungen zu und Abweichungen von Bestimmungen des Tiermehl-Gesetzes erlassen werden (Tiermehl-Gesetz-Anpassungsverordnung 2002) StF: BGBl. II Nr. 235/2002 [CELEX-Nr.: 302D0248] Auf Grund des § 7 des Tiermehl-Gesetzes, BGBl. I Nr. 143/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 74/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verordnet: e-rk3 28.11.2017 20003227 NOR30003521

§ 1 — Ergänzungen zu und Abweichungen von Bestimmungen des Tiermehl-Gesetzes ↗ RIS

Ergänzungen zu und Abweichungen von Bestimmungen des Tiermehl-Gesetzes § 1. Das Tiermehl-Gesetz ist mit den unter Z 1 bis Z 3 angeführten Maßgaben anzuwenden: 28.11.2017 20003227 NOR40050155

§ 2 — In-Kraft-Treten ↗ RIS

In-Kraft-Treten § 2. Diese Verordnung tritt am 1. April 2002 in Kraft. 28.11.2017 20003227 NOR40050156

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz