Fruchtsaftverordnung
· V · BGBl. II Nr. 83/2004 · in Kraft seit 2004-02-17
82/05 Lebensmittelrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt fest, was sich "Fruchtsaft" oder "Nektar" nennen darf und wie es gekennzeichnet sein muss. Das schützt Käufer vor Täuschung und schafft klare, einheitliche Regeln im ganzen Binnenmarkt. Sie setzt fast wortgleich EU-Recht um; nationales Gold-Plating ist nicht erkennbar. Daher beibehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 2 — Zusammensetzung ↗ RIS
Zusammensetzung § 2. (1) Bei Fruchtsäften muss der Brixwert dem des aus der Frucht gewonnenen Saftes entsprechen und darf außer bei Verschnitten mit Saft derselben Fruchtart nicht verändert werden. (2) Der in Anlage 2 für wiederhergestellten Fruchtsaft und wiederhergestelltes Fruchtmark festgesetzte Mindestbrixwert umfasst nicht die lösliche Trockenmasse eventuell hinzugefügter fakultativer Zutaten und Lebensmittelzusatzstoffe. 30.10.2017 20003215 NOR40153492
§ 5 — Kennzeichnung ↗ RIS
Kennzeichnung § 5. (1) Die in § 1 Z 8 bis 12 genannten Bezeichnungen sind den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten und müssen als Sachbezeichnung verwendet werden. (2) Bei der Herstellung von Fruchtsäften, Fruchtmark und Fruchtnektaren, die mit der entsprechenden Sachbezeichnung oder der handelsüblichen Bezeichnung der jeweils verwendeten Frucht benannt sind, sind die in Anlage 2 mit ihren botanischen Namen angeführten Fruchtarten zu verwenden. Bei Fruchtarten, die nicht in Anlage 2 angeführt sind, ist der korrekte botanische oder allgemein gebräuchliche Name zu verwenden. (3) Zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Bezeichnungen kann folgende Bezeichnung unter folgenden Bedingungen verwendet werden: „Süßmost“: Die Bezeichnung „Süßmost“ darf nur in Verbindung mit den Sachbezeichnungen „Fruchtsaft“ oder „Fruchtnektar“ verwendet werden für 17.03.2026 20003215 NOR40153497
§ 10 ↗ RIS
§ 10. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 17.03.2026 20003215 NOR40153502
KI-Analyse · 2026-06-27 · 13 §§ im Datensatz