Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002

· BG · BGBl. I Nr. 4/2004 · in Kraft seit 2004-02-11

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz genehmigt einmalig den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2002 – ein abgeschlossener parlamentarischer Vorgang von vor mehr als 20 Jahren. Es hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2002 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20003210 NOR40049758

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz