Deregulierung, aber richtig

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Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut

· V · BGBl. II Nr. 568/2003 · in Kraft seit 2003-12-24

96/02 Sonstiges Straßenbau · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat einmalig den Starttermin der fahrleistungsabhängigen Maut auf den 1. Jänner 2004 festgelegt. Dieser Termin ist seit über 20 Jahren verstrichen; die Maut läuft seither ohne weitere Rechtsgrundlage aus dieser Verordnung. Sie hat keine operative Wirkung mehr und ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut wird mit 1. Jänner 2004 festgelegt. 04.04.2019 20003075 NOR40047952

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz