Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache
· K · BGBl. II Nr. 558/2003 · in Kraft seit 2003-12-06
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung soll den Namen und die Abkürzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache vor Eintragung als österreichische Marke schützen. Der Schutz internationaler Organisationsnamen hat dauerhaften Charakter und dient der Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Die Verlässlichkeit des vorliegenden Quelltextes ist eingeschränkt, da im Gesetzestext fälschlicherweise eine andere Organisation (SAARC) statt der BIZ genannt wird.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache BGBl. II Nr. 558/2003 06.12.2003 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Abkürzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache StF: BGBl. II Nr. 558/2003
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der South Asian Association for Regional Cooperation (SAARC), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz