Deregulierung, aber richtig

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Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 121/2003 · in Kraft seit 2003-12-17

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz ermächtigte den Bundesminister für Finanzen, konkrete Bundesanteile an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft sowie bestimmte Liegenschaften in Innsbruck zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Diese einmalige Transaktion wurde 2003 genehmigt und ist längst abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH im Nominale von 5 000 000 € jeweils zur Hälfte an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck um einen Preis von insgesamt 2 180 000 € sowie die im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften gemäß Anlage an die Stadt Innsbruck um einen Preis von 2 940 000 € zu veräußern. 23.02.2026 20003061 NOR40046979

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz