Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun
· BG · BGBl. I Nr. 116/2003 · in Kraft seit 2005-01-01
14/02 Gerichtsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Gesetz hat den Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land mit 1. Jänner 2005 nach Traun verlegt und das Gericht in Bezirksgericht Traun umbenannt. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit über zwanzig Jahren vollzogen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 § 1 ↗ RIS
§ 1. Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.
Art. 1 § 3 ↗ RIS
§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz