Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Statut Wohlfahrtseinrichtungen 2000 Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkamer

· K · BGBl. II Nr. 543/2003 · in Kraft seit 2003-11-29

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hält fest, dass der VfGH 2003 das Wohlfahrtsstatut der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten aufgehoben hat, mit Wirksamkeit Ende Juni 2004. Die Aufhebung ist längst vollzogen; das Statut wurde neu gefasst. Die Kundmachung ist nur noch historisches Dokument ohne aktuelle Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2001, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 8/03, V 7/03-11, das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, beschlossen vom Kammertag am 15. Juni 2000, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift "konstruktiv" Nr. 220a, Juni 2000, 2 ff, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz