VfGH-Aufhebung Statut Wohlfahrtseinrichtungen 2000 Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkamer
· K · BGBl. II Nr. 543/2003 · in Kraft seit 2003-11-29
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hält fest, dass der VfGH 2003 das Wohlfahrtsstatut der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten aufgehoben hat, mit Wirksamkeit Ende Juni 2004. Die Aufhebung ist längst vollzogen; das Statut wurde neu gefasst. Die Kundmachung ist nur noch historisches Dokument ohne aktuelle Rechtswirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2001, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 8/03, V 7/03-11, das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, beschlossen vom Kammertag am 15. Juni 2000, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift "konstruktiv" Nr. 220a, Juni 2000, 2 ff, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz