Seilbahngesetz 2003
SeilbG 2003 · BG · BGBl. I Nr. 103/2003 · in Kraft seit 2003-11-22
93/01 Eisenbahn · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen sind berechtigt - sie befoerdern Menschen ueber gefaehrliches Gelaende, ein Versagen kostet Leben - und beruhen ohnehin ueberwiegend auf der unmittelbar geltenden EU-Verordnung 2016/424. Nicht gerechtfertigt ist aber die Konzessionspflicht fuer oeffentliche Seilbahnen, bei der Antragsteller ein oeffentliches Interesse und die Rentabilitaet nachweisen muessen und die Konzession auf bis zu 50 Jahre vergeben wird. Ein solcher Bedarfspruefungs- und Konzessionsvorbehalt schuetzt bestehende Betreiber vor Konkurrenz und hat mit Sicherheit nichts zu tun. Der Sicherheitskern soll bleiben, die wirtschaftliche Konzessions- und Bedarfspruefung gehoert gestrichen und durch eine rein sicherheitsbasierte Genehmigung ersetzt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 16 — Abschnitt 4 ↗ RIS
Abschnitt 4 Verfahren Allgemeines § 16. (1) Zum Bau und Betrieb öffentlicher Seilbahnen ist eine Konzession gemäß § 21, zum Bau und Betrieb nicht öffentlicher Seilbahnen eine Genehmigung gemäß § 110 erforderlich. (2) Eine neue Konzession gemäß § 21 für öffentliche Seilbahnen oder eine neue Genehmigung gemäß § 110 für nicht öffentliche Seilbahnen, ausgenommen Schlepplifte, ist erforderlich, wenn durch einen Umbau das Seilbahnsystem in der Einteilung gemäß § 2 Abs. 2 oder der Trassenverlauf mehr als nur geringfügig oder zumindest ein Stationsstandort mehr als nur geringfügig geändert wird. 04.12.2018 20002994 NOR40209212
§ 21 — Konzession ↗ RIS
Konzession § 21. Die Konzession ist die Voraussetzung für den Bau und Betrieb einer öffentlichen Seilbahn. Durch die Konzessionserteilung wird die Gemeinnützigkeit dieser Seilbahn festgestellt.
§ 22 ↗ RIS
§ 22. (1) Im Konzessionsverfahren sind vom Konzessionswerber die Ausführbarkeit der Seilbahn anhand des vorzulegenden kurz gefassten Bauentwurfes, die Maßnahmen zur Ausschaltung allfällig vorhandener Gefährdungen durch äußere Einflüsse, wie Lawinen oder Wildbäche, das Vorliegen des öffentlichen Interesses an der Realisierung des Projektes sowie die Rentabilität und die Finanzierung durch Vorlage der in § 24 angeführten Unterlagen nachzuweisen. Die Behörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen, die für die Beurteilung des Konzessionsantrages erforderlich sind, bestimmen. (2) Die Behörde hat zudem die Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers zu prüfen. Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen insbesondere, 04.12.2018 20002994 NOR40209216
§ 24 ↗ RIS
§ 24. (1) Dem Konzessionsantrag sind zur Beurteilung des öffentlichen Interesses und der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers insbesondere nachfolgende Unterlagen anzuschließen: (2) Von der Vorlage der Unterlagen gemäß Abs. 1 Z 11 bis 16 kann in begründeten Fällen abgesehen werden. Bauprogramm, Eigenmittel, Naturschutz, Umweltschutz 04.12.2018 20002994 NOR40209218
§ 33 ↗ RIS
§ 33. (1) Der Bauentwurf hat die projektbezogenen Unterlagen, die Gutachten gemäß Abs. 3, den Sicherheitsbericht gemäß Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/424 und die in Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/424 angegebenen Inhalte zu enthalten. (2) Der Sicherheitsbericht ist eine öffentliche Urkunde, in der auch die Vollständigkeit des Bauentwurfes und dessen Aktualität bestätigt werden. Im Sicherheitsbericht ist weiters zu bestätigen, dass über alle vom Projekt betroffenen Fachbereiche entsprechende Gutachten von fachlich geeigneten Sachverständigen enthalten sind und dass die einzelnen Gutachten untereinander und zu den im Bauentwurf enthaltenen Projektunterlagen widerspruchsfrei sind. Zur Erstellung des Sicherheitsberichtes sind ausschließlich Personen oder Stellen heranzuziehen, die im Verzeichnis des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 14 Abs. 3 Z 11 für diesen Zweck eingetragen sind. (3) Für jeden projektrelevanten Fachbereich ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Bauvorhabens sowie der örtlichen Gegebenheiten ein Gutachten zu erstellen. Im Gutachten ist auch die Einhaltung des Standes der Technik zu bestätigen, der zur Erfüllung d
KI-Analyse · 2026-07-20 · 111 §§ im Datensatz