Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer fünften Notarstelle in Villach

· V · BGBl. II Nr. 466/2003 · in Kraft seit 2003-10-04

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Verordnung ist die Rechtsgrundlage für die bestehende fünfte Notarstelle in Villach. Eine Aufhebung würde Rechtsunsicherheit über den Status der Stelle erzeugen, ohne das strukturelle Problem der staatlich beschränkten Notariatsplatzzahl zu lösen. Letzteres muss über eine Reform der Notariatsordnung angegangen werden.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Villach StF: BGBl. II Nr. 466/2003 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20002944 NOR30003209

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet. 30.10.2017 20002944 NOR40045306

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz