Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 93/2003 · in Kraft seit 2003-08-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ein Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit; unterstützende Kooperation ohne inländische Freiheitsbeschränkung, die auch zwischen EU-Staaten zulässig und sinnvoll bleibt.

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