Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 93/2003 · in Kraft seit 2003-08-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Ein Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit; unterstützende Kooperation ohne inländische Freiheitsbeschränkung, die auch zwischen EU-Staaten zulässig und sinnvoll bleibt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz