Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Belgien)
· Vertrag – Belgien · BGBl. III Nr. 92/2003 · in Kraft seit 2003-08-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung ueber Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit ist ein technisches Verwaltungsinstrument zwischen den zustaendigen Behoerden. Sie beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.
Kategorien
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