Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Belgien)

· Vertrag – Belgien · BGBl. III Nr. 92/2003 · in Kraft seit 2003-08-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung ueber Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit ist ein technisches Verwaltungsinstrument zwischen den zustaendigen Behoerden. Sie beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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