VfGH-Aufhebung Umlagenordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Stmk. und Ktn.
· K · BGBl. II Nr. 341/2003 · in Kraft seit 2003-07-26
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hält fest, dass der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2003 eine Umlagenordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten als gesetzwidrig aufgehoben hat. Diese Aufhebung ist seit über 20 Jahren vollzogen; die Umlagenordnung wurde seither neu geregelt. Die Kundmachung hat keine fortlaufende Regelungswirkung mehr und kann aus dem aktiven Rechtsbestand entfernt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2001, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2003, V 21/03-5 bis 52/03-5, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 11. April 2003, zu Recht erkannt:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz